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   BVerwG, 26.01.2012 - 3 C 8.11   

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https://dejure.org/2012,7694
BVerwG, 26.01.2012 - 3 C 8.11 (https://dejure.org/2012,7694)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.2012 - 3 C 8.11 (https://dejure.org/2012,7694)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 2012 - 3 C 8.11 (https://dejure.org/2012,7694)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    StVZO Anlage VIIIb zu § 29; VwVfG § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; VwGO § 130 Abs. 2 Nr. 2
    Betrauung mit den Aufgaben eines Prüfingenieurs nach StVZO; Widerruf wegen Unzuverlässigkeit; anerkannte Überwachungsorganisation; Ermächtigungsgrundlage; sachliche Zuständigkeit; Zustimmungserfordernis; Anerkennungsbehörde; Zurückverweisung an das Verwaltungsgericht; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    StVZO Anlage VIIIb zu § 29 StVZO
    Anerkennungsbehörde; Aufhebung wegen formeller Rechtswidrigkeit; Betrauung mit den Aufgaben eines Prüfingenieurs nach StVZO; Erledigung der Betrauung; Ermessen; Ermächtigungsgrundlage; Widerruf wegen Unzuverlässigkeit; Zurückverweisung an das Verwaltungsgericht; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 StVZO, Anl VIIIb StVZO, § 49 Abs 2 S 1 Nr 3 VwVfG, § 130 Abs 1 VwGO, § 130 Abs 2 Nr 2 VwGO
    Widerruf der Betrauung eines Prüfingenieurs nach StVZO; sachliche Zuständigkeit; kein Zustimmungserfordernis der Anerkennungsbehörde; Zurückverweisung an das Verwaltungsgericht

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit für den Widerruf der Betrauung mit den Aufgaben eines Prüfingenieurs nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

  • rewis.io

    Widerruf der Betrauung eines Prüfingenieurs nach StVZO; sachliche Zuständigkeit; kein Zustimmungserfordernis der Anerkennungsbehörde; Zurückverweisung an das Verwaltungsgericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwVfG § 49; StVZO § 29; VwGO § 137 Abs. 1 Nr. 2
    Zuständigkeit für den Widerruf der Betrauung mit den Aufgaben eines Prüfingenieurs nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ( StVZO )

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unzuverlässigkeit eines Prüfingenieurs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 431
  • DÖV 2012, 571
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 42.98

    Verwaltungsakt; Rücknahme; sachliche Zuständigkeit; Jahresfrist; Verwirkung;

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2012 - 3 C 8.11
    Danach hat über die Aufhebung eines Verwaltungsaktes diejenige Behörde zu befinden, die zum Zeitpunkt der Aufhebungsentscheidung für den Erlass des aufzuhebenden Verwaltungsaktes sachlich zuständig wäre (stRspr, vgl. Urteile vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 42.98 - BVerwGE 110, 226 = juris Rn. 14, 16 = Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 97 und vom 18. April 1991 - BVerwG 6 C 20.89 - BVerwGE 88, 130 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.11.1981 - 8 B 189.81

    Anforderungen an eine Berücksichtigung des durch Ausnahme oder Befreiung

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2012 - 3 C 8.11
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist freilich eine sinngemäße Anwendung des § 130 Abs. 2 Nr. 2 VwGO anerkannt, wenn das Verwaltungsgericht zum eigentlichen Gegenstand des Streites deshalb nicht vorgedrungen ist, weil es in einer rechtlichen Vorfrage die Weiche falsch gestellt und sich infolgedessen den Zugang zum Kern des Streites versperrt hat (Urteil vom 26. Mai 1971 - BVerwG 6 C 39.68 - BVerwGE 38, 139 = Buchholz 232 § 86 BBG Nr. 3; Beschluss vom 27. November 1981 - BVerwG 8 B 189.81 - NVwZ 1982, 500 = Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 44).
  • BVerwG, 26.05.1971 - VI C 39.68

    Sonderregelungen für dienstlichen Wohnsitz in fremdem Währungsgebiet -

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2012 - 3 C 8.11
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist freilich eine sinngemäße Anwendung des § 130 Abs. 2 Nr. 2 VwGO anerkannt, wenn das Verwaltungsgericht zum eigentlichen Gegenstand des Streites deshalb nicht vorgedrungen ist, weil es in einer rechtlichen Vorfrage die Weiche falsch gestellt und sich infolgedessen den Zugang zum Kern des Streites versperrt hat (Urteil vom 26. Mai 1971 - BVerwG 6 C 39.68 - BVerwGE 38, 139 = Buchholz 232 § 86 BBG Nr. 3; Beschluss vom 27. November 1981 - BVerwG 8 B 189.81 - NVwZ 1982, 500 = Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 44).
  • BVerwG, 18.04.1991 - 6 C 20.89

    Kriegsdienstverweigerer - Gewissensgründe - Widerruf der Anerkennung - Ausschuß

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2012 - 3 C 8.11
    Danach hat über die Aufhebung eines Verwaltungsaktes diejenige Behörde zu befinden, die zum Zeitpunkt der Aufhebungsentscheidung für den Erlass des aufzuhebenden Verwaltungsaktes sachlich zuständig wäre (stRspr, vgl. Urteile vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 42.98 - BVerwGE 110, 226 = juris Rn. 14, 16 = Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 97 und vom 18. April 1991 - BVerwG 6 C 20.89 - BVerwGE 88, 130 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.05.2019 - 3 C 19.17

    Widerruf der Betrauung eines Prüfingenieurs mit hoheitlichen Aufgaben bei

    Sie entfaltet keine Rechtswirkungen mehr und hat sich erledigt (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 3 C 8.11 - Buchholz 442.16 § 29 StVZO Nr. 1 Rn. 19).

    a) Rechtsgrundlage für den angegriffenen Widerruf der Betrauung ist Nr. 3 der Anlage VIIIb zur StVZO i.V.m. den Vorschriften zum Widerruf eines Verwaltungsakts im Verwaltungsverfahrensrecht des Landes, dessen Behörde den Widerruf verfügt hat (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 3 C 8.11 - Buchholz 442.16 § 29 StVZO Nr. 1 Rn. 9).

    Das Zustimmungserfordernis bei der Betrauung soll eine staatliche Überprüfung der Eignung und Zuverlässigkeit solcher Personen ermöglichen, die als Prüfingenieure mit Außenwirkung hoheitlich tätig werden (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 3 C 8.11 - Buchholz 442.16 § 29 StVZO Nr. 1 Rn. 15).

  • VG Berlin, 20.11.2019 - 27 K 516.17

    Entzug zweier G20-Akkreditierungen war rechtswidrig

    Zuständig für den Widerruf eines Verwaltungsaktes ist nach den allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsätzen diejenige Behörde, die zum Zeitpunkt der Aufhebungsentscheidung für den Erlass des aufzuhebenden Verwaltungsaktes sachlich zuständig wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 3 C 8.11 - Buchholz 442.16 § 29 StVZO Nr. 1, juris Rn. 12), vorliegend mithin das BPA.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.2020 - 10 S 1509/20

    Widerruf der Anerkennung als Überwachungsorganisation zur Durchführung von

    Dass die Anerkennungsbehörde auch die Widerrufsbehörde ist, folgt zudem schon aus dem allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass der Widerruf eines Verwaltungsaktes grundsätzlich in derselben Hand zu liegen hat wie ihr Erlass (BVerwG, Urteil vom 26.01.2012 - 3 C 8.11 - juris Rn. 12 f.).

    Vielmehr besteht diese Option neben dem hier eingeschlagenen Weg eines Vorgehens gegen die Antragstellerin; das Verwaltungsgericht hat dazu überzeugend ausgeführt, dass der gewählte Weg der Regelungsabsicht der Anlage VIIIb StVZO Rechnung trage, die rechtlichen Beziehungen zwischen den Überwachungsorganisationen als Beliehenen und ihren Prüfingenieuren von direkter staatlicher Einflussnahme so weit wie möglich frei zu halten, die Befugnisse gegenüber den Prüfingenieuren bei dem technischen Leiter der Überwachungsorganisationen zu konzentrieren und sich als Anerkennungsbehörde auf Befugnisse im Verhältnis zur Organisation zu beschränken (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.2012 - 3 C 8.11 - juris Rn. 13).

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